Hinweis: Informationspflichten bei Kundenbewertungen, Rabatten und Widerrufsbelehrungen

Hinweis: Informationspflichten bei Kundenbewertungen, Rabatten und Widerrufsbelehrungen

Seit dem 28. Mai 2022 gelten neue Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.

Die neuen Pflichten treffen insbesondere den E-Commerce und Online-Marktplätze und betreffen bei Preisangaben, Rabatte, Widerrufsbelehrungen, Kundenbewertungen oder Anbieter-Rankings.

Verstöße gegen die neuen Pflichten sind abmahnbar und können zu Bußgeldern führen.


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